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„Die neue KFZ –Steuer ist im Anmarsch“

Es ist beschlossene Sache. Ab 1. Juli 2009 gilt die neue Kraftfahrzeugsteuer für Neuwagen. Demnach will die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „…einen sehr deutlichen umweltpolitischen Akzent setzen….“

Das neue Besteuerungsmodell richtet sich entsprechend an dem Schadstoffausstoß sowie der Hubraumgröße des Fahrzeugs aus. Demnach fallen bis zu einem Schadstoffausstoß von 120 g/Km keine Steuern an. Jedoch wird nach neuer Regelung ab jedem weiteren Gramm CO2 eine Gebühr von 2 Euro zu entrichten sein. Diese Neuregelung wird mit einer anteiligen Hubraumbesteuerung von ebenfalls 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin – Motoren und stolze 9,50 Euro für Diesel – Aggregate in Kraft treten. Wie zunächst erwogen entfällt jedoch die ehemals angedachte Begrenzung der Besteuerung für hubraumstarke Fahrzeuge. Lange herrschte ein Koalitionsstreit um das Thema Fahrzeugbesteuerung, denn seit der Gründung der Koalition sollte eine entsprechende Regelung gefunden werden. Ein Streitpunkt dabei, bildete die von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) gewünschte Deckelung der neuen KFZ – Steuer für Fahrzeuge ab einer Hubraumgröße von 2500 Kubikzentimeter für Benzin- und 3000 Kubikzentimeter für Dieselmotoren. Diese hätte schnell zu einer Steuerersparnis besonders bei jenen Fahrzeugen geführt, bei denen es besonders Sinn macht eine umweltfreundliche Regelung und Besteuerung zu finden, nämlich den Geländewagen zum Beispiel. Wenn es nach FDP – Chef Guido Westerwelle ginge, so hätte er die KFZ – Steuer ganz gestrichen und dafür aber im Gegenzug die Mineralölsteuer entsprechend nach oben korrigiert. Auch der Vorschlag des FDP – Chefs Westerwelle stößt bei der Koalition auf Kritik, da laut Berechnungen von Experten der Benzinpreis so schnell um 30 Cent pro Liter ansteigen könnte. Seit dem ersten April 2007 fällt außerdem für Diesel-Fahrzeuge ohne Partikelfilter ein extra Steuersatz von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter an. Diese Regelung wird bis zum 31.03.2011 gelten und somit auch im neuen Steuermodell der Bundesregierung.

Weiterhin sind auch unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vorgesehen. Wie etwa für Fahrzeuge der Euro 4 Norm (Benziner und Diesel), die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 neu zugelassen wurden bzw. werden, bleiben ab Erstzulassung ein Jahr steuerfrei. Außerdem werden die Fahrzeuge mit einer Euro -5 oder gar Euro -6 – Einstufung, die zwischen 05.11.2008 und dem 30.06.2009 neu zugelassen wurden bzw. werden, 2 Jahre von der Steuer befreit und haben nach Ablauf mit dem 31.12.2010 auch die Möglichkeit das günstigere Steuermodell, also altes oder neues, zu wählen. Für Euro 6-Dieselfahrzeuge, welche zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.12.2013 zugelassen werden, ist eine befristete Steuerbefreiung je Fahrzeug in Höhe von 150 Euro geplant. Nach Ablauf dieser Befreiung von der KFZ-Steuer, werden dann auch diese Fahrzeuge nach dem neuen Steuermodell besteuert.

Für ältere Fahrzeuge gilt vorerst keine Neuregelung!

Ältere Fahrzeuge - also mit einer theoretischen Erstzulassung vor dem 31.06.2009, aufgrund der gewährten Steuerbefreiung aber einer Erstzulassung vor dem 5.11.2008 – werden nach der „alten“ Methode besteuert. Ab 2013 ist ein Übergang in den neuen Tarif vorgesehen. Einzelheiten wurden hier noch nicht bekannt.

Diese Informationen beruhen auf den bisherigen Verlautbarungen der Bundesregierung und werden stetig mit neuen Erkenntnissen ergänzt.

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